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Parken im Hecht

Bericht zur Veranstaltung des Vereins Hechtviertel e. V. über "Die Parkraumsituation im Hechtviertel" am Mittwoch, den 21.10.2009

Im "Podium" der Veranstaltung waren beteiligt:&nb

  • Diplom-Geograph Herr Martin Schüffler vom Büro IVAS, Dresden
  • Frau Fichte, Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes der Landeshauptstadt Dresden und zuständig für die Betreuung des ausgewiesenen Sanierungsgebietes Hechtviertel
  • Herr Johann Schmidt, Mitarbeiter für Verkehrsentwicklungsplanung im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden

 

Herr Schüffler stellte das Untersuchungsgebiet und die wesentlichen Untersuchungsergebnisse der IVAS-Untersuchung vor(zu diesem Büro siehe auch: www.ivas-ingenieure.de). 

Dabei wurde auch Bezug genommen auf eine Studienarbeit der TU Dresden, wonach die Parkraumsituation in der Äusseren Neustadt - also des Stadtteils östlich der Königsbrücker Strasse - keinen spürbaren Einfluss auf die Parkraumbelegung im Hechtviertel hat. 

Bei der Untersuchung, ob eine Parkraumbewirtschaftung im Hechtviertel empfehlenswert sein könnte, waren verschiedene gesetzliche Vorgaben und Erfahrungswerte zu berücksichtigen.  

Planerisch wird davon ausgegangen, dass ein Fussweg von bis zu 300 Metern bis zur nächsten Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs oder aber auch bis zum Auto-Stellplatz einerseits als zumutbar gilt, andererseits aber auch im Sinne einer nicht zu überschreitende Obergrenze als erstrebenswert gilt. 

Gesetzliche Vorgaben für eine Parkraumbewirtschaftung sind:

  • im Zeitraum 9-18 Uhr steht maximal 50 % der Parkraumfläche für die Anwohner zur Verfügung;
  • ausserhalb dieser Zeit muss mindestens 25 % für andere Nutzer zur Verfügung stehen;
  • die regulierte Zone darf maximal einen Durchmesser von 1 km haben;
  • es muss erheblicher Parkraummangel vorliegen;
  • es muss eine erhebliche Belastung durch nicht quartiersansässige Pendler und Besucher stattfinden.

 

Eine Anwohnerbefragung im Hechtviertel zum Interesse an Parkraumbewirtschaft ergab überwiegend Gleichgültigkeit. 

Ein Effekt von Parkraumbewirtschaftung hat sich - zum Vergleich - etwa am Martin-Luther-Platz in der Äusseren Neustadt gezeigt, wo das Parken nicht quartiersansässiger Arbeitnehmer zugunsten von Anwohnerparken verdrängt wurde. 

Die Kosten von Parkraumbewirtschaftung durch

  • Beschilderung,
  • Aufstellen von Parkscheinautomaten,
  • ordnungsbehördliche Kontrolle und
  • Ausgabe von Anwohner-Parkausweisen

 

sind erheblich 

Im Allgemeinen gilt Parkraumbewirtschaftung nur dann als empfehlenswert, wenn bei der Konkurrenz zwischen Fremdnutzern und Anwohnern die anteilige Nutzung von Fremdnutzern zurückgedrängt werden soll. Da aber die Parkraumflächen im Hechtviertel überwiegend von Anwohnern genutzt werden, rät IVAS für diesen Stadtteil von einer Parkraumbewirtschaftung ab.  

Als Alternative werden vom IVAS-Ingenieurbüro vorgeschlagen: 

  • Ausweisung von Parkplätzen für Kurzzeitparken im Bereich der Kindertagesstätten in der Johann-Meyer-Strasse("Kiss and Ride"-Parkplätze);
  • Ausweisung von kleinräumigen Parkraumflächen mit Gebührenpflicht tagsüber in bestimmten Bereichen, z. B. in der Nähe von Gewerbebetrieben; dies sei besser als Parkscheiben, da solche nicht selten von Gewerbetreibenden für eigene Fahrzeuge genutzt werden;
  • Schaffung zusätzlicher Stellplätze auf privaten Grundstücken.

 

Ausserdem wurde angeregt, Massnahmen zur Senkung der Nachfrage nach Auto-Stellplätzen durchzuführen:

  • Verbesserung der Verkehrsanbindung im öffentlichen Personennahverkehr;
  • Verbesserung der Radwege-Anbindung;
  • Verbesserung des Car-Sharing-Angebotes.

 

Der IVAS-Mitarbeiter gab den Hinweis auf verschiedene unbebaute Grundstücke im Hechtviertel, die für eine Nutzung als Stellplatzfläche im Rahmen privater Bewirtschaftung in Betracht kommen. Allerdings war nicht für alle Einzelflächen geklärt, ob die privaten Eigentümer zu einer solchen Nutzung bereit sind. 

Im Bereich Lößnitzstr./Hansastrasse funktioniert eine solche private Bereitstellung von Parkplätzen. Diese könne als positives Beispiel für andere Flächen gelten. 

Im Bereich Friedensstr./Hansastr. ist eine solche private Bereitstellung in Vorbereitung. 

Im Bereich der Buchenstrasse ist die Einrichtung eines Parkhauses in einem förmlichen Bebauungsplan vorgesehen. Inwieweit die Realisierung stattfinden wird, ist anscheinend offen. 

Im Bereich der Tannenstrasse gibt es ein unbebautes Grundstück nahe am Bahndamm, welches aber zunächst beräumt werden müsste. Die Interessenlage des Eigentümers ist nicht bekannt.  

Die zukünftige Nutzung des unbebauten Grundstücks an der Ecke Hechtstrasse/Bischofsplatz sei offen. 

Nach den übereinstimmenden Darstellungen des IVAS-Ingenieurbüros und von Herrn Schmidt vom Stadtplanungsamt sind die baulichen Gestaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum zur Einrichtung zusätzlicher Stellplätze im Hechtviertel weitgehend erschöpft, etwa

  • Ermöglichung von Senkrechtparken; siehe Johann-Meyer-Strasse, Helgolandstrasse

 

Im Bereich der Kleingärten westlich und östlich der Hansastrasse sei die Einrichtung gesonderter Stellplätze für die Autos der Kleingartenpächter vorgesehen. Dazu gibt es bereits detaillierte Planungen, die auch dem Ortsbeirat Neustadt noch vorgestellt werden sollen. 

Die Einrichtung von Einzelgaragen im Erdgeschoss neuer Gebäude(Beispiel Fichtenstrasse) werde nicht mehr befürwortet, da hier oft der Konflikt mit parkenden Autos vor der Garageneinfahrt entsteht. 

Frau Fichte berichtete, dass sich die Sozialstruktur der Wohngebietes Hechtviertel seit den Anfängen der Einstufung als Sanierungsgebiet in den 1990er Jahren sehr verändert hat, und dass auch die Zahl der Bewohner stark zugenommen hat. Als zu Beginn der Sanierungsmassnahmen die Bewohner danach befragt wurden, ob sie lieber Stellplätze oder lieber Begrünung in den Hinterhöfen haben wollen, habe sich nur ein Anteil von 16 % für Stellplätze ausgesprochen. Eine begleitende Sozialstudie zum Sanierungsgebiet Hechtviertel habe ergeben, dass in jüngerer Zeit der Anteil der Wohnbevölkerung ohne Pkw-Besitz zugenommen habe. 

In finanzieller Hinsicht sei zu beachten, dass im Zuge der vielfach durchgeführten Altbausanierung im Unterschied zu Neubauten keine Stellplatz-Abgabe zu entrichten war. Die einsetzbaren Mittel aus den Stellplatz-Abgaben bei Neubauten im Hechtviertel seien deshalb relativ gering. 

Am Bischofsplatz ist Folgendes zu beachten: 

Für den S-Bahn-Haltepunkt zwischen Hechtstrasse und Johann-Meyer-Strasse gibt es einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss. Die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes zeigten sich sicher, dass dieser S-Bahn-Haltepunkt gebaut werden wird. Die Deutsche Bahn habe inzwischen mit der internen Detailplanung begonnen. Es sei - unverbindlich - davon die Rede, dass die Inbetriebnahme des S-Bahnhofes Ende 2013 oder 2014 stattfinden solle. 

Nach Mitteilung von Herrn Schmidt vom Stadtplanungsamt besteht bereits Einigkeit zwischen

  • der Deutschen Bahn
  • den Dresdner Verkehrsbetrieben
  • dem Stadtplanungsamt und
  • dem Strassen- und Tiefbauamt

über die Ansiedlung der neuen Strassenbahn-Haltestelle und einer Ampelanlage direkt unter der Bahnüberführung, um so die Umsteigemöglichkeiten zu optimieren(ähnlich dem Bahnhof Dresden-Mitte). Zu der langfristigen Ausgestaltung des Bischofsplatzes im Übrigen konnten Herr Schmidt und Frau Fichte keine Aussage machen. Von der langfristigen Gestaltung des Bischofsplatzes würde es allerdings abhängig sein, welche Nutzungen - z. B. Car-Sharing, Stellflächen, vielleicht sogar Parkhaus - dort möglich sind. 

Frau Fichte betonte, dass das dreieckige Grundstück im Eigentum der Bahn - dort befindet sich das Gebäude am Bischofsplatz mit der Hausnummer 1 - nicht in das Sanierungsgebiet Hechtviertel einbezogen ist. Vom Sanierungsgebiet erfasst sind aber die Strassenbahnhaltestelle und der Strassenbereich am Kopfsteinpflaster-Dreieck bis zur Einmündung der Conradstrasse in die Eschenstrasse. Frau Fichte erwähnte, dass auf telefonische Anfrage ein Mitarbeiter der Bahn geäussert habe, dass die Bahn wohl langfristig bereit sein könnte, ihr Grundstück am Bischofsplatz zu verkaufen. Konkrete eigene Verkaufsabsichten der Bahn gäbe es derzeit jedoch nicht. 

Aus Sicht des IVAS-Büros und auch der Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes ist zu erwarten, dass die Bereitschaft von Autobesitzern, für einen angemieteten Stellplatz eine monatliche Gebühr zu bezahlen, um so geringer, je weiter der Stellplatz von der eigenen Wohnung entfernt liegt. Darin unterscheide sich der angemietete Stellplatz auf einem anderweitigen Grundstück von dem Stellplatz in der Tiefgarage des Hauses, in dem die eigene Wohnung liegt. Aus diesem Grunde sei davon abzuraten, ein Parkhaus zu errichten, ohne zuvor mit einem ebenerdigen Stellplatz an gleicher Stelle die konkreten Erfahrungen mit der Akzeptanz eines Miet-Stellplatzes gemacht zu haben. In anderen Worten: Erst wenn auf einer bestimmten Fläche ein ebenerdiger Stellplatz mit Bezahlung gut funktioniert hat, könne die Errichtung eines Parkhauses für einen Investor interessant sein. Gleiches gelte für die Errichtung einer Tiefgarage, die für Fremdnutzer gegen Bezahlung Stellplätze bereithalte(Vergleich: Kamenzer Strasse in der Äusseren Neustadt). 

Zu beachten sei auch, dass nach den bisherigen Erfahrungen im Stadtgebiet nur wenige private Investoren bereit seien, das unternehmerische Risiko der Einrichtung eines privaten Stellplatzes mit den dafür nötigen Investitionen und den damit verbundenen Problemen(Haftungsfragen) einzugehen. 

Die Mitarbeiterin Frau Fichte vom Stadtplanungsamt wies darauf hin, dass sie zwar kommunikativ versuchen könnte, private Grundstückseigentümer und Investoren für ein kommerzielles Stellplatzangebot zu interessieren, dafür jedoch keine finanzielle Förderung in Aussicht stellen könne. 

In der Diskussionsrunde wurden auch die Parkmöglichkeiten der Besucher von Veranstaltungen der Theaterruine St.-Pauli angesprochen. Teils parken die Besucher an der Stauffenbergallee und nehmen den Fussweg hin, teils parken sie an der Kirchruine und werden von Politessen mit Bussgeldern sanktioniert. Als Lösungsansätze wurden gezielte Hinweise an die Besucher auf die freien Parkplätze in der nördlichen Johann-Meyer-Strasse in den Abendstunden angeraten, aber auch vorgeschlagen, mit den Dresdner Verkehrsbetrieben die Möglichkeit der Nutzung der Eintrittskarte für die Kulturveranstaltung als Fahrschein zu vereinbaren. Die Anregung des IVAS-Büros, sich für die Nutzung der unbebauten Fläche an der Tannenstrasse für Besucher der Kulturveranstaltungen zu engagieren, fand nicht viel Anklang, wohl auch wegen des Risikos, dass dann diese Stellplatzfläche während der Kulturveranstaltung bereits von Anwohnern aus dem Stadtteil belegt ist. Der aus dem Publikum geäusserte Vorschlag, den südlichen Teil des Königsbrücker Platzes baulich zur Stellplatzfläche umzuwandeln, wurde vom Stadtplanungsamt - auch wegen Bindung an Fördermittelzwecke - als unrealistisch verworfen. Allenfalls die Nutzung des kleinen Strassenabschnitts zur Kirchruine hin für Besucherparken bei Veranstaltungen könne erwogen werden. 

Herr Schmidt vom Stadtplanungsamt gab noch den Hinweis, dass das Freihalten der Bürgersteige an Strasseneinmündungen von falschparkenden Autos besser durch Fahrradbügel als durch Poller zu erreichen sei. Damit würde gleichzeitig das Abstellen von Fahrrädern an Hauswänden vermieden. 

Herr Schmidt meinte auch, für die Gutschmidstrasse könne das Stadtplanungsamt prüfen, ob der nördliche Fussgängerweg verzichtbar sei, um dort Senkrechtparken zu ermöglichen. Es sei auch dann aber noch ein Gehbereich von mindestens einem Meter Breite vorzusehen, der zumindest durch eine Markierung kenntlich zu machen ist. 

Der Verein Hechtviertel e. V. bietet eine Arbeitsgruppe an, in welcher weiter über verkehrsplanerische Aspekte und speziell über die Parkraumbewirtschaftung diskutiert werden soll. 

Frau Fichte vom Stadtplanungsamt gab - wie schon bei anderen Veranstaltungen - den Hinweis, dass sie regelmässig am Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr im Büro auf dem Grundstück Hechtstrasse 32 für Gespräche zur Verfügung steht.

Michael Ton

Haltepunkt und Umbau Bischofsplatz erst 2014?

Nach einem Bericht der Sächsischen Zeitung vom 14.07.2009 betreffend Bauarbeiten bei der Deutschen Bahn ist erst ab dem Jahr 2014 mit der Eröffnung einer S-Bahn-Station am Bischofsplatz zu rechnen. In diesem Bericht heisst es: "Laut DB-Projektleiter Klaus Riedel soll zudem der Haltepunkt am Bischofsplatz ab 2014 nutzbar sein. " Das wäre aber zwei Jahre später als noch im April 2008 angekündigt.

Aus dem Stadtplanungsamt hiess es bisher - ausdrücklich unverbindlich -, dass im Jahr 2012 mit einem Umbau des Bischofsplatzes gerechnet werden könne.

Unabhängig von der Planung eines S-Bahnhofes am Bischofsplatz ist eine verkehrstechnische Verbesserung des Bischofsplatzes erforderlich - vor allem bei der Sicherheit der Strassenbahn-Haltestelle und der Querung von Fritz-Reuter-Strasse Bischofsweg in diesem Bereich, aber auch zur Vermeidung der Unfallgefahr bei der Einmündung der Conradstrasse rückseitig der Strassenbahnhaltestelle.

Es stellt sich die Frage, ob die Stadtverwaltung mit dem Umbau des Bischofsplatzes abwarten will, bis die Deutsche Bahn einen S-Bahnhof an diesem Standort fertiggestellt hat, oder ob schon vorher die neue Platzgestaltung durchgeführt wird.

Wir bleiben dran und werden seitens der grünen Stadtratsfraktion nachfragen. Bereits vor einem halben Jahr hatte Stefan Kühn (B90/ Die Grünen) zum Thema eine  Anfrage an die Landeshauptstadt  Dresden gestellt.

Artikel der SZ hier