Die Diskussion darüber, ob ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD eingeleitet, oder besser: versucht, werden sollte, hat wieder Konjunktur angesichts der Tatsache, dass wieder etwas „passiert“ ist – bzw. dass herausgekommen ist, dass bisher ungeklärte Morde, die in den letzten elf Jahren begangen wurden, das Werk von Neonazis waren.
Die Forderung nach einem NPD-Verbot erfolgt immer reflexartig, wenn rechte Verbrechen bekannt werden, auch wenn die Täter gar nicht in der NPD sind. Zwar kann man nicht nachweisen, dass rechte Gewalttaten aus der NPD heraus erfolgen, aber man meint, zu wissen, dass die NPD die ideologischen Grundlagen lege, die „Saat säe“ oder die Hetze zu verantworten habe, die zu diesen Verbrechen führt – und dann wird die Frage gestellt, wie es denn sein könne, dass diese Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung oder ihre Abgeordneten von Diäten und Fraktionsgeldern profitieren. Dann schließt sich in der Regel die Forderung an, dass endlich die „Voraussetzungen“ für ein erfolgreiches NPD-Verbot geschaffen werden müssten, indem man die V-Leute des Verfassungsschutzes aus dieser Partei abzieht bzw. (was wohl zutreffender wäre) die Verbindung zu ihnen gekappt wird (außer man ist bayerischer Innenminister, dann bildet man sich ein, sich gleichzeitig für den Verbleib der V-Leute und für das Verbot aussprechen zu müssen).
Dazu ist zu sagen, dass die Praxis, Nazis staatliches Geld für mehr oder weniger brauchbare Informationen zu geben, damit die davon ihren Lebensunterhalt bestreiten bzw. ihre Nazi-Aktivitäten finanzieren können, unabhängig von irgendwelchen Verbotsbestrebungen mehr als zweifelhaft ist. Das wird anscheinend jetzt erst einer größeren Öffentlichkeit klar, dass die V-Leute bezahlte Nazis und keine eingeschleusten Agenten sind. Der Fall der Jenaer/Zwickauer Terrorzelle zeigt offenbar, wie schlecht dieses Geld angelegt ist.
Ein NPD-Verbot ist schnell gefordert, kann aber keine schnelle Lösung sein: Erst müsste man die V-Leute abziehen bzw. „abschalten“, dann erst käme die Zeit, die NPD ohne V-Leute zu beobachten. Wie lange würde man brauchen, um genügend Informationen, sprich: Beweise, für ein Verbotsverfahren zusammenzutragen? Reicht ein Jahr, reichen zwei oder drei Jahre? Schließlich würde das Verfahren selbst auch noch seine Zeit brauchen. Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass das Verbot erst in mehreren Jahren erfolgen könnte. Bis dahin sollte man dringend auch andere Möglichkeiten, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren, nutzen, zumal ein Erfolg des Verbotsverfahrens keineswegs sicher ist. Es ist ja nicht so, dass das Abschalten der V-Leute eine Garantie für ein Verbot ist. Die V-Leute sind bislang ein Hindernis für das Verfahren gewesen, was noch lange nicht bedeutet, dass das Verfahren automatisch zum Erfolg führt. Ihr „Abzug“ ist bestenfalls eine notwendige, aber bei weitem keine hinreichende Voraussetzung für ein erfolgreiches Verfahren. Selbstverständlich aber riskieren, diejenigen, die ein Verbotsverfahren anstrengen werden, dass die NPD einen juristischen Erfolg erzielt und gestärkt aus dem Prozess hervorgehen wird. Und diese Möglichkeit besteht immer noch, wenn es tatsächlich zum Verbot kommt, denn dieses müsste mit Sicherheit auch noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (der mitsamt seinen strengen Verbotskriterien in unserer deutschen Verbotsdebatte gerne vergessen wird) bestehen. Ich wünsche den Möchtegern-Verbietern schon heute viel Spaß beim Aufkehren des Scherbenhaufens, den sie verursacht haben werden…
Dass es so kommen wird, scheint ja nicht mehr vermeidbar zu sein, aber ich selbst begehre, nicht mitschuldig zu sein, wenn man der NPD einen weiteren Triumph verschafft – entsprechend hoffe ich auch darauf, dass meine eigene Partei sich diesen Bestrebungen nicht anschließt.
Übrigens kann ich mir leider sehr gut vorstellen, was passieren würde, wenn die V-Leute in der NPD abgeschaltet wären, die erneute Beobachtung begonnen hätte und dann wieder ein spektakuläres rechtes Verbrechen ruchbar würde: Die Reaktion der hilflosen Antifaschisten – wahrscheinlich zuerst aus SPD-Kreisen – wäre dann höchstwahrscheinlich die nach einer „Beschleunigung“ des Verfahrens, und zwar unabhängig von der Beweislage, weil man jetzt “endlich” die NPD verbieten müsse…
Besonders ärgerlich ist es, dass die rituelle Verbotsforderung eine propagandistische Steilvorlage für die NPD ist. Diese behauptet ja gerne, dass die „etablierten“ Parteien (oder „Blockparteien“) gar nicht in der Lage seien, sich argumentativ mit ihr auseinanderzusetzen. Das ist doppelt schlimm, weil die Stärke der NPD sich dadurch speist, dass sie vorhandene Stimmungen und Einstellungen aufgreift: Die NPD ist nicht die Ursache des Rassismus, sondern dessen Profiteurin, und sie greift entsprechend autoritäre, antipluralistische Stimmungen auf, um von der Entfremdung von der Demokratie zu profitieren: Wenn aber die Demokratinnen und Demokraten statt auf Streit und Widerspruch auf Verbote setzen, dann schwächen sie die demokratische Kultur statt sie zu stärken. Eine echte offensive Auseinandersetzung mit der extremen Rechten sieht anders aus.
Es ist leider das Ergebnis einer ziemlich oberflächlichen Betrachtung, wenn man einen simplen kausalen Zusammenhang zwischen NPD-Propaganda und rechtem Terror wie dem des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ herstellt – übrigens wird das juristisch bei einem Verbotsverfahren erst recht nicht ausreichen.
Die NPD ist nur ein Teil der extremen Rechten. Verbietet man diesen Teil, ist die extreme Rechte immer noch da. Die Nazis von der NPD hätten nach einem Parteiverbot mehrere Möglichkeiten: Schaffung einer oder mehrerer Ersatzorganisationen, Anschluss an andere bestehende Organisationen, aber auch die Unterwanderung von Strukturen, die bislang (noch) nicht „offiziell“ rechtsextrem sind, vor allem aber werden sie informelle Strukturen verstärken, die wegen Fehlens einer „satzungsmäßigen“ Organisation gar nicht verboten werden können, wie Freie Netze, Freie Kräfte oder „Autonome Nationalisten“. Damit ist die begrenzte Reichweite der Verbotsforderung deutlich.
Natürlich kann man sich darüber ärgern, dass die NPD sich insbesondere durch Steuermittel finanziert. Aber dem sollte man schon jetzt abhelfen statt Jahre auf ein Parteiverbot zu warten: Fraktionsgelder bekommt die NPD dann nicht mehr, wenn sie aus den Landtagen fliegt, Wahlkampfkostenerstattung entfällt, wenn sie nicht genügend Prozent der Wählerstimmen dafür erhält – alleine, indem man die DemokratInnen motiviert, auch tatsächlich wählen zu gehen, kann man das erreichen. Das ist natürlich anstrengender als ein Verbot zu fordern. Die Stärkung der Demokratie ist die effektivste Schwächung der Nazis. Wenn das aber nicht funktioniert, hat man auch mit einem Parteiverbot nicht viel erreicht, denn (rechtsextreme) EinzelbewerberInnen haben auch Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung, wenn sie genügend Prozente bekommen.
Ich hoffe sehr, dass auf der Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an diesem Wochenende die Änderungsanträge angenommen werden, die sich gegen die falsche Prioritätensetzung „NPD-Verbot“ wenden. Wir sollten uns dringend auf die Strategien konzentrieren, über die bei uns Einigkeit besteht: Die offensive Auseinandersetzung mit der Propaganda aller Nazis (außer- und innerhalb der NPD), die Stärkung und Förderung der zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die extreme Rechte und die Abschaffung ihrer Schikanierung durch „Extremismusklauseln“ und ähnlichen Blödsinn, vor allem aber Rassismus und Demokratiefeindlichkeit immer als das zu bezeichnen, was sie sind – auch wenn sie in der Mitte der Gesellschaft zu finden sind.
Der Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung dem Blog weslog entnommen.