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Was jetzt nicht zu tun ist - ein Kommentar zum NPD-Verbotsverfahren
geschrieben von Achim Wesjohannvon Achim Wesjohann
Was jetzt nicht zu tun ist
Die Diskussion darüber, ob ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD eingeleitet, oder besser: versucht, werden sollte, hat wieder Konjunktur angesichts der Tatsache, dass wieder etwas „passiert“ ist – bzw. dass herausgekommen ist, dass bisher ungeklärte Morde, die in den letzten elf Jahren begangen wurden, das Werk von Neonazis waren.
Die Forderung nach einem NPD-Verbot erfolgt immer reflexartig, wenn rechte Verbrechen bekannt werden, auch wenn die Täter gar nicht in der NPD sind. Zwar kann man nicht nachweisen, dass rechte Gewalttaten aus der NPD heraus erfolgen, aber man meint, zu wissen, dass die NPD die ideologischen Grundlagen lege, die „Saat säe“ oder die Hetze zu verantworten habe, die zu diesen Verbrechen führt – und dann wird die Frage gestellt, wie es denn sein könne, dass diese Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung oder ihre Abgeordneten von Diäten und Fraktionsgeldern profitieren. Dann schließt sich in der Regel die Forderung an, dass endlich die „Voraussetzungen“ für ein erfolgreiches NPD-Verbot geschaffen werden müssten, indem man die V-Leute des Verfassungsschutzes aus dieser Partei abzieht bzw. (was wohl zutreffender wäre) die Verbindung zu ihnen gekappt wird (außer man ist bayerischer Innenminister, dann bildet man sich ein, sich gleichzeitig für den Verbleib der V-Leute und für das Verbot aussprechen zu müssen).
Dazu ist zu sagen, dass die Praxis, Nazis staatliches Geld für mehr oder weniger brauchbare Informationen zu geben, damit die davon ihren Lebensunterhalt bestreiten bzw. ihre Nazi-Aktivitäten finanzieren können, unabhängig von irgendwelchen Verbotsbestrebungen mehr als zweifelhaft ist. Das wird anscheinend jetzt erst einer größeren Öffentlichkeit klar, dass die V-Leute bezahlte Nazis und keine eingeschleusten Agenten sind. Der Fall der Jenaer/Zwickauer Terrorzelle zeigt offenbar, wie schlecht dieses Geld angelegt ist.
Ein NPD-Verbot ist schnell gefordert, kann aber keine schnelle Lösung sein: Erst müsste man die V-Leute abziehen bzw. „abschalten“, dann erst käme die Zeit, die NPD ohne V-Leute zu beobachten. Wie lange würde man brauchen, um genügend Informationen, sprich: Beweise, für ein Verbotsverfahren zusammenzutragen? Reicht ein Jahr, reichen zwei oder drei Jahre? Schließlich würde das Verfahren selbst auch noch seine Zeit brauchen. Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass das Verbot erst in mehreren Jahren erfolgen könnte. Bis dahin sollte man dringend auch andere Möglichkeiten, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren, nutzen, zumal ein Erfolg des Verbotsverfahrens keineswegs sicher ist. Es ist ja nicht so, dass das Abschalten der V-Leute eine Garantie für ein Verbot ist. Die V-Leute sind bislang ein Hindernis für das Verfahren gewesen, was noch lange nicht bedeutet, dass das Verfahren automatisch zum Erfolg führt. Ihr „Abzug“ ist bestenfalls eine notwendige, aber bei weitem keine hinreichende Voraussetzung für ein erfolgreiches Verfahren. Selbstverständlich aber riskieren, diejenigen, die ein Verbotsverfahren anstrengen werden, dass die NPD einen juristischen Erfolg erzielt und gestärkt aus dem Prozess hervorgehen wird. Und diese Möglichkeit besteht immer noch, wenn es tatsächlich zum Verbot kommt, denn dieses müsste mit Sicherheit auch noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (der mitsamt seinen strengen Verbotskriterien in unserer deutschen Verbotsdebatte gerne vergessen wird) bestehen. Ich wünsche den Möchtegern-Verbietern schon heute viel Spaß beim Aufkehren des Scherbenhaufens, den sie verursacht haben werden…
Dass es so kommen wird, scheint ja nicht mehr vermeidbar zu sein, aber ich selbst begehre, nicht mitschuldig zu sein, wenn man der NPD einen weiteren Triumph verschafft – entsprechend hoffe ich auch darauf, dass meine eigene Partei sich diesen Bestrebungen nicht anschließt.
Übrigens kann ich mir leider sehr gut vorstellen, was passieren würde, wenn die V-Leute in der NPD abgeschaltet wären, die erneute Beobachtung begonnen hätte und dann wieder ein spektakuläres rechtes Verbrechen ruchbar würde: Die Reaktion der hilflosen Antifaschisten – wahrscheinlich zuerst aus SPD-Kreisen – wäre dann höchstwahrscheinlich die nach einer „Beschleunigung“ des Verfahrens, und zwar unabhängig von der Beweislage, weil man jetzt “endlich” die NPD verbieten müsse…
Besonders ärgerlich ist es, dass die rituelle Verbotsforderung eine propagandistische Steilvorlage für die NPD ist. Diese behauptet ja gerne, dass die „etablierten“ Parteien (oder „Blockparteien“) gar nicht in der Lage seien, sich argumentativ mit ihr auseinanderzusetzen. Das ist doppelt schlimm, weil die Stärke der NPD sich dadurch speist, dass sie vorhandene Stimmungen und Einstellungen aufgreift: Die NPD ist nicht die Ursache des Rassismus, sondern dessen Profiteurin, und sie greift entsprechend autoritäre, antipluralistische Stimmungen auf, um von der Entfremdung von der Demokratie zu profitieren: Wenn aber die Demokratinnen und Demokraten statt auf Streit und Widerspruch auf Verbote setzen, dann schwächen sie die demokratische Kultur statt sie zu stärken. Eine echte offensive Auseinandersetzung mit der extremen Rechten sieht anders aus.
Es ist leider das Ergebnis einer ziemlich oberflächlichen Betrachtung, wenn man einen simplen kausalen Zusammenhang zwischen NPD-Propaganda und rechtem Terror wie dem des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ herstellt – übrigens wird das juristisch bei einem Verbotsverfahren erst recht nicht ausreichen.
Die NPD ist nur ein Teil der extremen Rechten. Verbietet man diesen Teil, ist die extreme Rechte immer noch da. Die Nazis von der NPD hätten nach einem Parteiverbot mehrere Möglichkeiten: Schaffung einer oder mehrerer Ersatzorganisationen, Anschluss an andere bestehende Organisationen, aber auch die Unterwanderung von Strukturen, die bislang (noch) nicht „offiziell“ rechtsextrem sind, vor allem aber werden sie informelle Strukturen verstärken, die wegen Fehlens einer „satzungsmäßigen“ Organisation gar nicht verboten werden können, wie Freie Netze, Freie Kräfte oder „Autonome Nationalisten“. Damit ist die begrenzte Reichweite der Verbotsforderung deutlich.
Natürlich kann man sich darüber ärgern, dass die NPD sich insbesondere durch Steuermittel finanziert. Aber dem sollte man schon jetzt abhelfen statt Jahre auf ein Parteiverbot zu warten: Fraktionsgelder bekommt die NPD dann nicht mehr, wenn sie aus den Landtagen fliegt, Wahlkampfkostenerstattung entfällt, wenn sie nicht genügend Prozent der Wählerstimmen dafür erhält – alleine, indem man die DemokratInnen motiviert, auch tatsächlich wählen zu gehen, kann man das erreichen. Das ist natürlich anstrengender als ein Verbot zu fordern. Die Stärkung der Demokratie ist die effektivste Schwächung der Nazis. Wenn das aber nicht funktioniert, hat man auch mit einem Parteiverbot nicht viel erreicht, denn (rechtsextreme) EinzelbewerberInnen haben auch Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung, wenn sie genügend Prozente bekommen.
Ich hoffe sehr, dass auf der Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an diesem Wochenende die Änderungsanträge angenommen werden, die sich gegen die falsche Prioritätensetzung „NPD-Verbot“ wenden. Wir sollten uns dringend auf die Strategien konzentrieren, über die bei uns Einigkeit besteht: Die offensive Auseinandersetzung mit der Propaganda aller Nazis (außer- und innerhalb der NPD), die Stärkung und Förderung der zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die extreme Rechte und die Abschaffung ihrer Schikanierung durch „Extremismusklauseln“ und ähnlichen Blödsinn, vor allem aber Rassismus und Demokratiefeindlichkeit immer als das zu bezeichnen, was sie sind – auch wenn sie in der Mitte der Gesellschaft zu finden sind.
Am 8. Oktober 2011 hat der Kreisverband Dresden der Piraten-Partei beschlossen, an den Kommunalwahlen 2014 in Dresden teilzunehmen. Damit tritt die Piraten-Partei auch in Dresden in Konkurrenz zu den etablierten Parteien
einschließlich von Bündnis 90/Die Grünen.
Diese Konkurrenz ist zweifellos ernst zu nehmen und kann auch die Grünen wertvolle Stimmen bei der nächsten Kommunalwahl kosten. Eine inhaltliche und programmatische Auseinandersetzung mit der Piraten-Partei in Dresden ist deshalb notwendig, um zu prüfen, ob und inwieweit die Piraten wirklich eine bessere Alternative im Vergleich zu den Dresdner Grünen sein können.
Der beeindruckende Wahlerfolg der Piraten-Partei bei der Wahl in Berlin am 18. September 2011 hat sicherlich verschiedene Ursachen, lässt sich aber m. E. nur vor dem Hintergrund des Generationenwandels erklären, der sich in Deutschland vollzieht.
Es gibt inzwischen zahlreiche junge Menschen, welche unser Land
ohne Vorprägungen durch die „alte Bundesrepublik“ aus der Zeit vor der
deutschen Wiedervereinigung und ohne Vorprägungen durch die DDR neu
kennenlernen und damit neue Blickwinkel und Perspektiven entwickeln. Diese
nachwachsende Generation begreift die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse
oft als vorgefundene Gegebenheit, nicht jedoch als Ergebnis vergangener
politischer Auseinandersetzungen.
Nur so ist die starke Betonung von Themen der Internet-Kommunikation durch
die Piraten-Partei zu erklären. Gerade aber die Themen des Datenschutzes
und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung haben auch die Grünen
schon seit Jahrzehnten beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit
seinem Urteil vom 15.12.1983 den Kritikern der damaligen Volkszählung
Recht gegeben und betont, dass der Staat nicht beliebig Daten über seine Bürger
sammeln darf. Das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ ist seither ein
entscheidender Maßstab für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit staatlicher
Gesetze. Insbesondere auch die Kontrollrechte der Datenschutzbeauftragten im
staatlichen und privaten Bereich waren seither häufig Gegenstand politischer
Debatten und konkreter Gesetzgebungsvorhaben.
Die Grünen setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, dass nicht nur auf
Bundesebene betreffend die Bundesbehörden, sondern auch in den einzelnen
Bundesländern – speziell auch in Sachsen - jeweils ein „Informations-
freiheitsgesetz“ geschaffen wird, welches bestmöglich staatliche Transparenz im
Umgang mit Daten der Bürger gewährleistet.
Eklat im Ortsbeirat Neustadt: Sinnlos-Überstunden im Ehrenamt - 12.7. Sondersitzung im Ortsbeirat
geschrieben von Admin
"Aller guten Dinge sind drei" dachte sich die Oberbürgermeisterrunde und ruft nach 28.6. und 5.7 mit einer neuerlichen Sitzung zum 12.7. zur dritten Woche hintereinander die Ortsbeiräte ins Ortsamt.
Kommentar von Olly M.
Offensichtlich völlig überfordert stellt sich derzeit die Stadtverwaltung dar, wenn es um die Ladungsfristen und die Zusendung vollständiger Unterlagen zu Sitzungen des Neustädter Ortsbeirates geht. Schon mehrfach wurden in der Vergangenheit Lagepläne als schlecht lesbare Kopien, fehlerhafte Unterlagen oder eine verspätete Zustellung an die ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräte moniert. Zum drittenmal binnen drei Wochen sollen die Ortbeiräte nun nächste Woche zusammengerufen werden. Grund: Die Sondersitzung zur Königsbrücker Straße, einberufen nur wenige Tage nach der letzten regulären Sitzung, braucht eine neuerliche Sondersitzung wegen der Nichteinhaltung von Ladungsfristen. Statt die 1. Sondersitzung zu verschieben, traten die Neustädter Ortsbeiräte dennoch heute zu einer belanglosen 1. Lesung an. Dem Ortsamtsleiter sind die Hände gebunden, Schuld trägt demnach die ominöse Oberbürgermeisterrunde, welche für Tagesordnung und Terminlegungen verantwortlich zeichnet. Die Ortsbeiräte honorierten Ihre unfreiwilligen Überstunden mit Verdruss. Die Neustädter Ortsbeiräte aller Fraktionen betrachteten diesen Umgang als Missachtung ihres persönlichen Engagements und der Arbeit des Ortsbeirates.
Oder steckt hinter der doppelten Ladung Kalkül und die Mitglieder des Ortsbeirates sollen durch Nachsitzstunden mürbe gemacht werden??? Eins ist sicher: Dieser Umgang trägt nicht dazu bei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ortsbeiräten und Stadtverwaltung zu befördern.
Nachkorrektur: DerTermin der Ortsbeiratssitzungist der 12.7. und nicht wie ursprünglich verbreitet der 14.7.
weitere Infos unter http://www.das-neue-dresden.de/paulickhochhaus.html
NeustadtGRÜNE Ortsbeiräte: Überdimensionierter Einzelhandel passt nicht in die Neustadt- ob am DVB-Hochhaus oder auf dem Postgelände
geschrieben von admin„Für uns ist nicht entscheidend, welcher Investor sein Projekt am schnellsten mit der nettesten Fassade aufhübscht, sondern dass dahinter großflächiger Einzelhandel mit mehreren 1000 qm Verkaufsfläche geplant werden. Wir lehnen diese Zerstörung der gewachsenen kleinteiligen Strukturen in der Neustadt ab,“ erklärt Ortsbeirat Johannes Lichdi im Auftrag der neustadtgrünen Ortsbeiräte.
Das Projekt am DVB-Hochhaus soll 7000 qm Einzelhandelsfläche und das konkurrierende auf dem Postgelände 6300 qm aufweisen.
„So wünschenswert die Rettung des DVB-Hochhauses und die Nutzung der Postkantine ist, darf diese doch nicht mit überdimensionierten Großmärkten erkauft werden“, fügt Lichdi an.
„Wir fordern zudem Herrn Nettekoven von der Florana auf, eine architektonisch qualitätsvolle Fassade bei seinem Projekt an der Bautzner Straße neben der „Hütte“ zu planen, die den Dimensionen der bestehenden Bebauung entspricht“, erklärt Lichdi abschließend.
Die Neustadtgrünen Ortsbeiräte haben ein Fragenpapier (pdf) zum Projekt
DVB-Hochhaus an Frau Töberich veröffentlicht; siehe hier
Nach Auskunft der Sächsischen Zeitung sieht Nettekovens Studie für das Postgelände eine Bruttoladenfläche von rund 6300 Quadratmetern vor. Für ihr Hochhausprojekt sieht Töberich einen Einzelhandelsanteil von 7000 Quadratmetern vor, was vom Planungsamt als überdimensioniert kritisiert wurde. Sie möchte das Areal auch zu einem Treffpunkt für die Neustadt etwa mit Aufnahme der Bibliothek machen.
Jens Hoffsommer zum Verkauf des Russensportplatzes
geschrieben von Jens HoffsommerVerkehrs- und Freiraumkonzept für die Äußere Neustadt
geschrieben von adminGestaltung und Nutzung des öffentlichen Raumes, auch der Straßen, hat daher eine besondere Bedeutung. Gegenwärtig
wird das Erneuerungskonzept, das einen verkehrlichen Rahmenplan enthält, fortgeschrieben.


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