Der vierspurige "Verkehrszug Waldschlößchenbrücke" würde Teil einer autobahn- ähnlichen Trasse, die von der Autobahn A 4 im Norden der Stadt durch das Elbtal bis zur A 17 im Süden geführt werden soll.
Die geplante Brücke greift in ein Landschaftsschutzgebiet, in ein Flora-Fauna-Habitat mit europäischen Schutzstatus und in einen sehr sensiblen Landschaftsraum (UNESCO-Welterbe) ein. Diese Beeinträchtigungen für Natur, Tourismus und Naherholung sind nicht ausgleichbar. Der Brückenstandort bedeutet eine unwiederbringliche Zerstörung der Dresdner Kulturlandschaft.
Zusätzlicher Verkehr. Infolge des Brückenbaus wird zusätzlicher Verkehr in die Stadt geführt, weitere Wohngebiete werden mit Verkehr belastet und in ihrer Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Unmittelbar betroffen sind nicht nur das Waldschlößchen- Areal und das Preußische Viertel, sondern auch Blasewitz, Johannstadt, Striesen und Gruna.
Keine Entlastung der Innenstadt. Im Gegenteil: Der Verkehr auf der St.-Petersburger-Straße wird sogar noch zunehmen!
Lärmpegel und Abgaswerte übersteigen die zulässigen Grenzwerte. Auch am Herzzentrum Dresden und am Seniorenheim Fetscherstraße werden die Werte "ganz offizell" überschritten. In diesem Abschnitt der Fetscherstraße wird der Verkehr von heute ca. 8.000 Kfz/ Tag auf 27.500 Kfz/ Tag zunehmen.
Immer wieder wird von den Befürwortern der Waldschlößchenbrücke behauptet, die Entscheidung für die Brücke sei demokratisch zustande gekommen. - Dabei sei hier nur daran erinnert, dass von Beginn an der Freistaat Sachsen, vertreten durch den früheren Wirtschaftsminister Kajo Schommer, ultimativ gefordert hat, daß die neue Brücke am Waldschlößchen, und an keiner anderen Stelle in Dresden, gebaut wird. Immer wieder tritt dabei das demokratisch nicht im mindesten legitimierte Regierungspräsidium Dresden also verlängertes Sprachrohr der Sächsischen Staatsregierung hervor, zuletzt in seiner Anrufung des OVG in Bautzen, da die Mediation gescheitert sei...
Die verkehrliche Notwendigkeit für die Waldschlößchenbrücke ist entfallen
Verkehrsrückgang und -verlagerung sind heute bereits größer als die durch die Errichtung der Waldschlößchenbrücke bezweckte Entlastung. Würde auf den Bau der Waldschlößchenbrücke verzichtet, träten daher keinerlei nennenswerte verkehrliche oder wirtschaftliche Nachteile für Dresden ein. Auch die regelmäßigen Hochwasserereignisse in Dresden taugen nicht als Begründung zum Bau der Waldschlößchenbrücke.
1. Der Dresdner Verkehrsablauf ist gut organisiert
2. Die Innenstadtbrücken sind bereits heute um mehr Fahrzeuge entlastet, als für den Bau der Waldschlößchenquerung prognostiziert wurde.
3. Die Ursachen des vergleichsweise flüssigen Verkehr in Dresden liegen im Vorhandensein einer angemessenen Verkehrsinfrastruktur
Weitere Details zur Brücke und zum Verkehr HIER
Für das seit Monaten laufende "einstweilige Verfahren" (Dresden ./. Freistaat Sachsen) liegt jetzt der Beschluß des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vor. Dieser wurde heute den Stadtratsfraktionen ausgereicht.
Das OVG trifft in seinem Beschluß vom 9. März 2007 keine Entscheidung in der Frage, was höher zu werten sei, Bürgerentscheid oder Völkerrechtsverpflichtungen! Es stuft die Erfolgsaussichten der Stadt Dresden im "echten" Klageverfahren, in dem das dann entschieden werden soll, als offen ein (s. Seite 23).
Im jetzt entschiedenen "einstweiligen Verfahren" wird in der Abwägung durch OVG das momentane öffentliche Interesse am Vollzug des Bürgerentscheides höher bewertet als das Interesse der Stadt Dresden, wegen des Titel-Verlustes die Brücke vorerst nicht zu bauen (s. Seite 23/ 24). ----
Aus Sicht von Bundestagsvizepräsident Thierse (SPD) schadet das Urteil des OVG Deutschland als Kulturland: „Es beschädigt nachhaltig den Ruf der Stadt Dresden und wird dazu führen, daß weitere Anträge auf Erteilung des Weltkulturerbestatus nicht nur in Sachsen, sondern in ganz Deutschland abgelehnt werden“, sagte Thierse. „Es ist ein schlimmer Tag für den Kulturstaat Deutschland.“ ---
Noch sind nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft: Im Herbst 2006 hat der Stadtrat beschlossen, alle rechtlichen Wege, auch vor die Verfassungsgerichte, zu beschreiten. Die Bemerkung im Beschluß des OVG "Dieser Beschluß ist unanfechtbar" (Seite 25) bezieht sich auf den - jetzt abgeschlossenen - Rechtszug, nicht auf ein "echtes Klageverfahren" und nicht auf Verfassungsbeschwerden. Diese Schritte sind weiterhin möglich. - Verfassungsbeschwerden können in unserem Fall mit einem "Antrag auf Baustop" verbunden werden.
Was bleibt?
Eva Jähnigen: "...diese Debatte in den letzten Jahren hat Dresden bereits verändert. Noch nie in all den Jahren nach der Wende (und vorher natürlich auch nicht) habe ich eine dermaßen hohe Sensibilität für Klimaschutz- und verkehrspolitische Fragen erlebt. Hier ist noch viel zu tun, aber auch einiges möglich."
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